Meldestelle Hinweisgeberschutzgesetz

Sichere Stelle für Hinweise von Beschäftigten der Evangelischen Kirche von Westfalen (EKvW)

Der Evangelische Kirchenkreis Gütersloh hat sich im Einklang mit den Regularien des Hinweisgeberschutzgesetzes der Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) angeschlossen.

Diese nimmt Meldungen von hinweisgebenden Personen entgegen, prüft sie und informiert dem Gesetz gemäß über den Fortgang des Prozesses. Diese Meldungen können auch anonym abgegeben werden.

Link zur Meldestelle: Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz