Bielefeld. Über die Planung des allgemeinen und des gesamtkirchlichen Haushalts der westfälischen Landeskirche für das kommende Jahr wie auch über die generellen Planungen für eine Haushaltssicherung berichtete der Finanzdezernent der Evangelischen Kirche von Westfalen (EKvW) Ralf-Henning Krause in seiner Haushaltsrede am zweiten Sitzungstag der Landessynode in Bielefeld-Bethel. Krause war im vergangenen Jahr als erster Ökonom in das Amt des Finanzdezernenten in der westfälischen Kirchenleitung gewählt worden.
Die Landessynode hatte in einer ihrer vorangegangenen Tagungen die Erarbeitung eines Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) in Auftrag gegeben. Um den allgemeinen Haushalt der Landeskirche künftig ausgeglichen zu gestalten, musste bis zum Jahr 2028 ein Betrag von rund 28 Millionen Euro eingespart werden.
Ralf Henning Krause stellte den Synodalen im Betheler Assapheum in Aussicht, das Ziel mit gemeinsamen Anstrengungen zu erreichen. Krause bedankte sich für die intensive Zusammenarbeit mit seinem HSK-Team, besonders aber auch bei allen leitenden Mitarbeitenden des Landeskirchenamtes, „ohne deren Ideen, Sparwille und aktive Mitarbeit das HSK nicht ins Ziel gekommen wäre“, so der Oberkirchenrat.
Als ersten Schritt auf dem Weg zur Konsolidierung brachte Krause den Entwurf des Haushalts für 2026 ein, über den die Synode als oberstes Gremium der Landeskirche in den nächsten Tagen entscheiden wird. Die für das kommende Jahr geschätzten Kirchensteuereinnahmen belaufen sich in Westfalen auf rund 555 Millionen Euro. 45,9 Millionen fließen davon in den allgemeinen Haushalt der Landeskirche ein, dienen also der Finanzierung von Aufgaben, die unmittelbar der Landeskirche und ihren Einrichtungen zukommen. Dazu zählen auch die sieben Schulen in landeskirchlicher Trägerschaft.
Damit ist für das nächste Jahr die Vorgabe des Finanzausgleichsgesetzes (FAG) der Landeskirche nahezu eingehalten. Das FAG gibt vor, maximal neun Prozent der Kirchensteuereinnahmen für allgemeine Aufgaben der Landeskirche zu verwenden.
Weitere elf Prozent können laut FAG für den sogenannten ‚gesamtkirchlichen Haushalt‘ eingesetzt werden. Darunter fallen Dienstleistungen, die seitens der Landeskirche für alle kirchlichen Körperschaften, also im Wesentlichen Kirchenkreise und Gemeinden, vorgehalten werden, beispielsweise im IT-Bereich oder anderen übergreifenden Diensten. Auch diese Vorgabe wird mit geplanten 56,1 Millionen Euro eingehalten. Das Gros der Kirchensteuereinnahmen kommt den Gemeinden vor Ort zugute, bzw. fließt in die Besoldung von Pfarrerinnen und Pfarrern.
Auch wenn das primäre Konsolidierungsziel erreicht werden könne, würden die Einsparnotwendigkeiten in Zukunft auf allen kirchlichen Ebenen erheblich sein, mahnte der Finanzdezernent an. Denn auch wenn die Beträge der Kirchensteuereinnahmen nur wenig sinken sollten, werde sich der Kaufkraftverlust deutlich bemerkbar machen. Auf den Prüfstand gestellt werden müsse in diesem Zusammenhang die Art und Weise, wie kirchliche Tätigkeiten erbracht würden. Priorität habe etwa die Frage nach Betriebsstrukturen, Entscheidungsprozessen und dem Digitalisierungsgrad.
Ralf Henning Krause stellte in Aussicht, dass die Evangelische Kirche in den kommenden Jahren mit geringeren finanziellen Mitteln auskommen müsse. Dabei riet der Finanzdezernent dringend zu einem von Inhalten geleiteten Erneuerungsprozess. Die nächsten Schritte dürften „besser nicht Rasenmähermethode oder reiner Rückbau heißen“, so Krause. Vielmehr brauche es Kriterien, anhand derer kirchliche Wirksamkeit gemessen werden könne
Als besondere Herausforderung beschrieb der Finanzdezernent die Deckungslücke, die durch Altersvorsorge- und Beihilfeverpflichtungen entstanden sei. „Diese Lücke muss in einem angemessenen Zeitraum geschlossen werden, wenn wir eine generationengerechte Kirche wollen, in der nicht unsere Kinder und Enkel unsere Schulden abzahlen müssen“, sagte Krause. Dabei könnten gleichwohl der kirchliche und diakonische Auftrag erfüllt werden. Auch sei die Kirche weiterhin in der Lage, attraktive und sichere Arbeitsplätze anzubieten. „Ich halte all das für leistbar. Aber wir müssen etwas dafür tun.“
Weitere Infos unter: www.landessynode.de
Zum Hintergrund:
Die Landessynode ist das oberste Entscheidungsgremium der Evangelischen Kirche von Westfalen. Ihr gehören 153 stimmberechtigte Mitglieder an. Dazu zählen Synodale, die von den 26 Kirchenkreisen der Landeskirche entsandt werden, sowie Vertreterinnen und Vertreter von evangelisch-theologischen Fakultäten und von der Kirchenleitung berufene Mitglieder. Hinzu kommen Mitglieder mit beratender Funktion und sachverständige Gäste. ekvw

